Kostenübernahme
Ergotherapie
ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und wird von den Krankenkassen bezahlt. Verordnet werden kann Ergotherapie vom Facharzt*in, Hausarzt*in, Psychotherapeut*in und den Institutsambulanzen der Kliniken.
Kunsttherapie
wird über eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie als psychisch-funktionelle Behandlung von den Krankenkassen übernommen.
Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zzgl.
10 € Verordnungsgebühr pro Rezept zu leisten. Ausgenommen sind Minderjährige und Patienten mit einer gültigen
Zuzahlungsbefreiung.
Als Privatpatient treten Sie in Vorleistung und reichen den Zahlungsbeleg mit der ärztlichen Verordnung zur Erstattung
bei Ihrer Krankenkasse ein.
So kommen Sie zu meinen Leistungen
- Heilmittelverordnung, meine Praxis für Ergotherapie & Kunsttherapie ist kassenärztlich zugelassen
- als Selbstzahler, auch dann ist ein Privatrezept notwendig
Behandlungsformen laut Heilmittelverordnung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Einzeltherapie
- Hausbesuche